Im Kinderschutz werden wie überall Fehler oder „Beinahefehler“ gemacht. Aus Fehlern lässt sich lernen, wenn man sich auf ihre Analyse einlässt. Mit der „Expertise/Machbarkeitsstudie für eine unabhängige Kommission zur Untersuchung von gravierenden Kinderschutzfällen“ (Link zum Text), die ich zusammen mit Thomas Marthaler und für das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 2009 erstellt habe, liegt ein Fehleranalysemodell vor, das darauf abzielt, nicht nur betroffene Praktiker und Familien einzubeziehen, sondern auch eine einvernehmliche „Schadensregulierung“ anstrebt.
Fehleranalysen können in Kooperation mit Jugendämtern und freien Trägern durchgeführt werden, wobei Umfang und Form (Beratung, Workshop, Expertise) je nach Bedarf stark variieren können.